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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2020
- I-21 U 34/19 -
Kein Anspruch auf Werklohn nach Schwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat
Arbeiten ohne Erteilung einer Rechnung und unter Verkürzung des Werklohns um die Mehrwertsteuer verstößt gegen Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Ein Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Werklohn für Sanierungsarbeiten, wenn unter anderem aufgrund einer WhatsApp-Nachricht davon ausgegangen werden kann, dass Bauunternehmer und Auftraggeber eine sogenannte "Schwarzgeldabrede" getroffen haben - auch wenn sie dies leugnen. Die geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein
OLG verneint Anspruch auf Werklohn
Nach Abschluss der Arbeiten meinte der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2020
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
- Keine Zahlung für Handwerkerleistungen bei teilweiser Schwarzgeldabrede
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.08.2013
[Aktenzeichen: 1 U 24/13]) - Schwarzgeldabrede: Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzarbeit für Handwerkerleistungen
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.12.2012
[Aktenzeichen: 1 U 105/11])
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Dokument-Nr. 28492
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