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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.10.2024
- 2 U 86/23 -
Widersprüchliche Angaben eines Mandanten erhöhen abrechenbaren Aufwand seines Verteidigers
Rechtsanwalt kann erhöhten Aufwand auch abrechnen
Der abrechenbare Aufwand eines mit der Verteidigung beauftragten Rechtsanwalts kann steigen, je mehr ein Beschuldigter durch sein Verhalten und seine Einlassung die Aufklärung erschwert und den Verdacht gegen ihn vertieft (hier: zur Herkunft von 394.050 € Bargeld in einem Koffer). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat der Berufung der beklagten Rechtsanwälte teilweise stattgegeben, die von ihrem Mandanten auf Rückzahlung vereinnahmten Rechtsanwaltshonorars in Anspruch genommen worden waren.
Der Kläger hatte einem Dritten einen ihm gehörenden Geldbetrag in Höhe von 394.050 € bar in kleiner Stückelung in einem Koffer zum Weitertransport in die Türkei am Flughafen Frankfurt am Main übergeben. Nachdem der Geldtransport am Flughafen aufgefallen war, stellte das Zollfahndungsamt das Geld zur Durchführung eines Clearing-Verfahrens wegen des Anfangsverdachte der
Kläger beauftragt Rechtsanwälte
Nachfolgend beauftragte der Kläger die beklagte Rechtsanwaltskanzlei, seine Rechte im zollrechtlichen Bußgeldverfahren und dem Clearing-Verfahren wahrzunehmen. Er schloss mit ihr eine
Pflicht zu effektiver Verteidigung erfordert Auflösung von Widersprüchen
Dem Kläger stehe nur ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung i.H.v. rund 6.700 € zu, führte das OLG aus. Dieser Rückzahlungsanspruch ergebe sich teilweise bereits daraus, dass die Beklagte über den sich rechnerisch auf Basis ihres Vortrags ergebenden Betrag von 11.058,66 € (23,5 Stunden mal 400 € zzgl. USt) hinaus tatsächlich 14.500 € abgerechnet habe. Im Übrigen folge er daraus, dass die Beklagte zwar 16,5 Stunden nachweisbar tätig gewesen sei, jedoch keine darüber hinausgehenden Tätigkeiten berechnen könne.
Vergütungsvereinbarung ist wirksam
Ohne Erfolg wende sich der Kläger dabei gegen die Wirksamkeit der
„Der Anwalt darf nicht jede Darstellung des Mandanten ungeprüft als Einlassung weitergeben, um im Hinblick auf seine Pflicht zur effektiven Vertretung die Position des Mandanten nicht durch abwegige und widersprüchliche Einlassungen zu verschlechtern“, erläuterte das OLG, „je mehr ein Beschuldigter durch sein Verhalten und seine Einlassung die Aufklärung erschwert und den Verdacht gegen ihn vertieft, desto größer ist der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2024
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34480
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