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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.06.2023
- VIII ZR 303/21 -
BGH: Kosten einer Notunterkunft zwecks Vermeidung der Obdachlosigkeit der Mieter von Schadensersatzpflicht des Vermieters umfasst
Notunterbringung wegen fehlender Nutzungsmöglichkeit der angemieteten Wohnung
Kann der Vermieter den Gebrauch der Wohnung nicht mehr gewähren und müssen die Mieter einer Wohnung in eine Notunterkunft untergebracht werden, um eine sonst drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden, sind diese Kosten von der Schadensersatzpflicht des Vermieters umfasst. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 vermietete die Mieterin einer Wohnung in Hamburg diese an eine vierköpfige Flüchtlingsfamilie, ohne die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Aus diesem Grund und wegen Zahlungsrückständen kündigte der Vermieter das Mietverhältnis im Februar 2018. Daraufhin kündigte die Mieterin das Mietverhältnis mit den Untermietern. Da diese in der Folgezeit keine Wohnung zur Miete finden konnten, wurde die Familie im Zeitraum von Oktober 2018 bis August 2020 in einer Notunterkunft untergebracht. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von fast 54.000 € wurden vom Jobcenter übernommen. Das Jobcenter klagte... Lesen Sie mehr
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