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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.12.2015
- 20 O 172/15 -
Landgericht Berlin: Eltern einer minderjährig Verstorbenen erben Facebook-Account ihrer Tochter
Facebook muss Erben Zugangsdaten zum Konto mitteilen
Die Eltern einer minderjährig Verstorbenen können als deren Erben von Facebook die Zugangsdaten zu dem Benutzerkonto ihrer Tochter herausverlangen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Die
Landgericht: Facebook muss den Eltern Zugang zu dem Benutzerkonto ihrer Tochter verschaffen
Das Landgericht gab der Klage statt und verpflichtete
Gericht: Keine schutzwürdigen Interessen von Facebook berührt
Schutzwürdige Interessen von
Gedenkzustands-Richtlinie unwirksam
Die Gedenkzustands-Richtlinie, wie sie
Datenschutzrecht ist nicht betroffen
Auch das Datenschutzrecht stehe dem Anspruch auf Zugangsgewährung nicht entgegen. Vertrauliche Briefe, die ein Dritter verschickt habe, würden nach dem Tod des Empfängers von den Erben gelesen werden können, ohne dass ein Eingriff in die Rechte dieser Dritten vorliege. Nichts Anderes gelte für digitale Daten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2016
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (pm/pt)
- Facebook muss Eltern keinen Zugriff auf Nutzerkonto der verstorbenen Tochter gewähren
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 31.05.2017
[Aktenzeichen: 21 U 9/16]) - BGH: Facebook muss Erben Zugriff auf das Nutzerkonto von Verstorbenen gewähren
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2018
[Aktenzeichen: III ZR 183/17])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 22063
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