Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZErb 2001, 157
Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb),
Jahrgang: 2001, Seite: 157
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZErb 2001, 157:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom27.06.2000
- 15 W 13/00 -
Testament mit Oberschrift nur ausnahmsweise gültig
Das Oberlandesgericht Hamm hat noch einmal darauf hingewiesen, dass ein eigenhändiges Testament unterschrieben sein muss. Die Unterschrift muss Fortsetzung und Abschluss der Testamentserrichtung sein. Sie gehört grundsätzlich an den Schluss der Urkunde. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZErb 2001, 157 wird teils auch als „ZErb 01, 157“, „ZErb 2001, S. 157“ oder „ZErb 01, S. 157“ zitiert.