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Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 03.04.2020
- 3 B 30/20 -
Corona-Pandemie: VG Schleswig bestätigt Verbot von Versammlung mit ca. 50 Personen
SARS-CoV-Bekämpfungsverordnung: Eilantrag zur Durchführung einer Versammlung erfolglos
Mit Beschluss vom 3. April 2020 hat die für das Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein bestätigt, dass die Antragstellerin eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung einer in der Hansestadt Lübeck beabsichtigen Versammlung nicht beanspruchen kann.
Die Stadt Lübeck hat der Antragstellerin eine für den 5. April 2020 in der Lübecker Innenstadt beabsichtigte Versammlung von ca. 50 Personen verboten. In der Eilentscheidung weist das Gericht zunächst darauf hin, dass sich das auf die Allgemeinverfügung der Stadt Lübeck gestützte
Öffentliches Gesundheitsinteresse wichtiger als Grundrecht der Versammlungsfreiheit
Die Richter entschieden weiter, dass die Antragstellerin eine Ausnahme von dem allgemeinen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 28600
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