Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.10.2020
- 5 L 2749/20.F -
Maskenpflicht gilt auch für Priester
VG lehnt Eilantrag gegen Maskenpflicht in Kirchen ab
Das VG Frankfurt hat auf den Eilantrag eines Priesters gegen die mit Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main angeordnete Maskenpflicht bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften entschieden, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung die Religionsfreiheit überwiegt und die Maskenpflicht daher voraussichtlich rechtmäßig ist.
Im Zusammenhang mit der derzeitigen durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2) bedingten Pandemielage hat die Stadt Frankfurt mit Nr. 5 der Allgemeinverfügung vom 15.10.2020 geregelt: "Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen nach § 1 Abs. 2a CoKoBeV wird für alle Teilnehmenden das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet."
Priester wendet sich gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Gottesdienste
Hiergegen wendet sich der Antragsteller. Er macht geltend, in allen katholischen Gottesdiensten würden alle geltenden Corona-Schutzbestimmungen beachtet. In der katholischen Kirche käme den Gläubigen – im Vergleich zu anderen Glaubensgemeinschaften – eine lediglich passive Teilhabe zu und seien die räumlichen Gegebenheiten ausreichend.
Öffentliches Ziel zum Schutz der Gesundheit vorrangig
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts berührt die
Keine Differenzierung nach Glaubensgemeinschaften
Eine vom Antragsteller geforderte Differenzierung nach den räumlichen Gegebenheiten oder der Gestaltung der jeweiligen Zusammenkünfte – passiv oder aktive Teilnahme –, mithin eine Differenzierung nach Glaubensgemeinschaften würde dem verfassungsrechtlichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29362
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29362
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.