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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16.07.2018
- 16 SaGa 933/18 -
Kein Verbot des Streiks um Tarifsozialplan bei der Neue Halberg-Guss GmbH
Neue Halberg-Guss GmbH unterliegt auch im Berufungsverfahren
Die Neue Halberg-Guss GmbH unterliegt mit ihrem Antrag die Streiks um einen Tarifsozialplan zu untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts hervor.
Im hier zugrundeliegenden Fall streiken die Arbeitnehmer der Betriebe in Leipzig und Saarbrücken seit ca. vier Wochen. Nach dem Streikaufruf wollen sie damit Ausgleichsleistungen für den Verlust der Arbeitsplätze wegen der angekündigten Werksschließung in Leipzig erreichen. Bereits das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte es in dem
Nach Rechtsprechung des BAG Streiks nicht verboten
Das LAG erläuterte, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) um den Abschluss eines Tarifsozialplans gestreikt werden dürfe. Es könne nicht unterstellt werden, dass tatsächlich andere, unzulässige Streikziele verfolgt würden. Die Arbeitgeberin hatte in dem
Streikforderungen im angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen
Nach seiner Entscheidung hat das LAG nicht vorab zu bewerten, ob die Streikforderungen sich in einem angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bewegten. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2018
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ ra-online
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.07.2018
[Aktenzeichen: 6 Ga 70/18]
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Dokument-Nr. 26184
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