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Oberlandesgericht Hamm, Urteil
- Az. I 4 U 50/16 und I 4 U 50/16 -
Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG: Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Fertiggaragen
Durch fehlende Widerrufsbelehrung beginnt auch Widerrufsfrist nicht zu laufen
Wer außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag abschließt, kann diesen mit wenigen Ausnahmen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Um dieses Recht auf Widerruf einzuschränken, legen manche Unternehmer allerdings viel Kreativität an den Tag. So auch die Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG, die nun in zwei Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm ihre Berufung jeweils zurücknahm.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verwies im zugrunde liegenden Fall darauf, dass sich Verbraucher seit fast zehn Jahren regelmäßig über die Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG beschweren. Die Firma versuchte mit verschiedenen Tricks, das
Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG setzt gesetzliches Widerrufsrecht für Fertiggaragen außer Kraft
Nach der neuesten Masche wies Exklusiv-Garagen das
Widerrufsfrist beginnt wegen fehlender Widerrufsbelehrung nicht zu laufen
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte diese Einschätzung der Verbraucherzentrale und empfahl der Beklagten dringend, die gegen die Urteile des Landgericht Detmold eingelegten Berufungen zurückzunehmen. Das Oberlandesgericht Hamm stellte klar, dass die Firma Exklusiv-Garagen Verbraucher über deren
Die Urteile sind nunmehr rechtskräftig gewordenen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2017
Quelle: ra-online, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Landgericht Detmold, Urteil
[Aktenzeichen: 6 O 57/14 u. 6 O 11/15]
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Dokument-Nr. 24457
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