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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.05.2001
- BVerwG 7 C 1.01 -
Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas hat beim Land Berlin erfolglos ihre Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den staatskirchenrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes beantragt.
Mit dem Körperschaftsstatus werden einer
Die Klage der
Danach ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor allem zu klären, ob die
siehe nachfolgend Urteil des OVG Berlin vom 02.12.2004: OVG Berlin: Zeugen Jehovas sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen
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Quelle: Pressemitteilung Nr. 18/2001 des BVerwG vom 17.05.2001
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Dokument-Nr. 1616
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