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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2006
S 2 KA 156/05 -

Auch Pathologen müssen am Notfalldienst teilnehmen

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf müssen grundsätzlich Mediziner aller Fachgruppen am Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte teilnehmen. Dies gilt auch für Pathologen.

Zwar sind solche Fachärzte, wenn sie langjährig nur in ihrem Fachgebiet ohne jeglichen Patientenkontakt tätig gewesen sind, regelmäßig dafür ungeeignet. Bis zu einer erfolgreichen Weiterbildung für den Notfalldienst, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind, haben sie den Dienst daher nicht in eigener Person auszuüben.

Sie werden aber nicht vom Notfalldienst ausgeschlossen oder befreit, sondern müssen sich eines geeigneten Vertreters bedienen, dessen Einsatz sie dann zu vergüten haben. Nur so können die Lasten aus der gemeinsamen Aufgabe aller Ärzte zur Sicherstellung der Notfallversorgung gleichmäßig und gerecht verteilt werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Düsseldord vom 07.04.2006

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