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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 10.10.2023
- 8 U 6/23 -
Bauer haftet Ernteschaden durch abgedriftetes Spritzmittel auf Nachbaracker
Bauer muss fast 80.000 Euro Schadenersatz zahlen
DAs Oberlandesgericht Zweibrücken hat ein Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) über den Ersatz eines Ernteausfallschadens wegen Abdriftens von Spritzmittel auf einen bepflanzten Nachbaracker bestätigt.
Die Klägerin, ein landwirtschaftlicher Erzeugerbetrieb, hat den Beklagten, einen Landwirt, auf Ersatz eines Ernteausfallschadens in Anspruch genommen. Dabei soll der von der Klägerin angepflanzte, erntereife Rucola durch Abdriften eines Spritzmittels vom angrenzenden Kartoffelacker des Beklagten so verunreinigt worden sein, dass er nicht mehr habe verwertet werden können. Der Beklagte hat eine solche Abdrift von seinem Acker sowie die Höhe des geltend gemachten Schadens von knapp 80.000 Euro bestritten. Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat den Beklagten nach umfangreicher Beweisaufnahme, bei der u.a. mehrere sachverständige Zeugen gehört wurden und auch ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt worden war, zur Zahlung eines Betrages von 77.078,32 Euro verurteilt und damit der Klage ganz überwiegend stattgegeben.
LG-Urteil nicht zu beanstanden
Das OLG hat die hiergegen eingelegte Berufung einstimmig zurückgewiesen. Die vom Erstgericht nach durchgeführter Beweisaufnahme gewonnene Überzeugung, wonach der von der Klägerin bewirtschaftete Rucola-Pflanzen-Acker durch ein auf dem benachbarten Kartoffelacker des Beklagten gespritztes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2023
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33398
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