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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2023
- I-13 U 222/22 -
Private Krankenversicherung muss die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht übernehmen
Therapie stellt keine von der Schulmedizin allgemein anerkannte Behandlungsmethode dar
Private Krankenversicherer müssen Versicherten mit Glasknochenkrankheit nicht eine Behandlung mit Medizinal-Cannabis bezahlen. Nach den bisherigen Erkenntnissen sei nicht feststellbar, dass das Cannabis geeignet ist, durch die Erkrankung verursachte Schmerzen zu lindern, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.
Der Kläger, der bei der Beklagten eine
Alternative Behandlungsmethoden verfügbar
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung zurückgewiesen. Zwar leide der Kläger unter einem schweren, multilokulären generalisierten Schmerzsyndrom bei Glasknochenkrankheit und bei entsprechender Symptomatik komme die Erstattung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2023
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33479
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