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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 1992, 538

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1992, Seite: 538

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1992, 538:

Oberlandesgericht München, Urteil vom24.01.1992
- 10 U 4963/91 -

Unfall aufgrund Kassettenwechsel kann wegen Augenblickversagen keine grobe Fahrlässigkeit darstellen

Kommt ein Autofahrer in einer langgezogenen Linkskurve von der Fahrbahn ab, während er eine Kassette wechselt und dabei kurz den Blick von der Fahrbahn nimmt, so liegt darin keine grobe Fahrlässigkeit. Vielmehr ist darin ein Augenblickversagen zu sehen. Die Kaskoversicherung ist daher nicht von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom21.01.1992
- 2 C 2605/91 -

Fahrzeug­beschädigung durch wegrollenden Einkaufswagen begründet Einstandspflicht für Privat­haft­pflicht­versicherung

Kommt ein Einkaufswagen beim Beladen eines PKW ins Rollen und beschädigt ein anderes Fahrzeug, so haftet dafür die Privat­haft­pflicht­versicherung. Die Haftung der Kraftfahrzeug-Haft­pflicht­versicherung kommt dagegen nicht in Betracht. Denn der Schaden ist nicht durch den Gebrauch des PKW entstanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Homburg hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 1992, 538 wird teils auch als „NJW-RR 92, 538“, „NJW-RR 1992, S. 538“ oder „NJW-RR 92, S. 538“ zitiert.