Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1992, 538
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1992, Seite: 538
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1992, 538:
Oberlandesgericht München, Urteil vom24.01.1992
- 10 U 4963/91 -
Unfall aufgrund Kassettenwechsel kann wegen Augenblickversagen keine grobe Fahrlässigkeit darstellen
Kommt ein Autofahrer in einer langgezogenen Linkskurve von der Fahrbahn ab, während er eine Kassette wechselt und dabei kurz den Blick von der Fahrbahn nimmt, so liegt darin keine grobe Fahrlässigkeit. Vielmehr ist darin ein Augenblickversagen zu sehen. Die Kaskoversicherung ist daher nicht von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom21.01.1992
- 2 C 2605/91 -
Fahrzeugbeschädigung durch wegrollenden Einkaufswagen begründet Einstandspflicht für Privathaftpflichtversicherung
Kommt ein Einkaufswagen beim Beladen eines PKW ins Rollen und beschädigt ein anderes Fahrzeug, so haftet dafür die Privathaftpflichtversicherung. Die Haftung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kommt dagegen nicht in Betracht. Denn der Schaden ist nicht durch den Gebrauch des PKW entstanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Homburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1992, 538 wird teils auch als „NJW-RR 92, 538“, „NJW-RR 1992, S. 538“ oder „NJW-RR 92, S. 538“ zitiert.