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Landesarbeitsgericht Sachsen, Beschluss vom 19.10.2000
- 9 Ta 173/00 -
Streitwert Zwischenzeugnis: Bei Rechtsstreit um Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist der halbe Monatsverdienst der Streitwert
Wert des Zwischenzeugnisses geringer als Wert des Abschlusszeugnisses
Wird ein Rechtsstreit wegen der Erteilung eines Zwischenzeugnisses geführt, ist die Höhe des Streitwerts der halbe Monatsverdienst des Arbeitnehmers. Zudem ist der Wert des Zwischenzeugnisses geringer als der Wert des Abschlusszeugnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Sachsen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, welche Höhe der
Streitwert in Höhe des halben Monatsverdienstes
Das Landesarbeitsgericht Sachsen entschied, dass die Höhe des Streitwerts für den Rechtsstreit zur Erteilung eines Zwischenzeugnisses dem halben Monatsverdienst des Arbeitnehmers entspricht. Dieser Betrag berücksichtige den vorläufigen Charakter des Zwischenzeugnisses am besten.
Vorläufiger Charakter des Zwischenzeugnisses
Da das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Sachen, ra-online (zt/MDR 2001, 823/rb)
- Arbeitsgericht Dresden, Entscheidung vom 05.05.2000
[Aktenzeichen: 3 Ca 1153/00]
Jahrgang: 2001, Seite: 823 MDR 2001, 823
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Dokument-Nr. 17831
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