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Landgericht München I, Urteil vom 28.05.2009
- 7 O 17548/08 -
Premiere verliert Streit gegen Receiver-Hersteller Kathrein um 26.350.000 Euro Vertragsstrafe
Kooperationspartner verstößt nicht gegen Vertragsstrafversprechen
Im Streit um die Forderung von über 26.000.000,- € der Premiere Fernsehen GmbH und Co. KG gegen die Kathrein-Werke KG hat der genannte Vertragspartner nicht gegen die Auflagen des geschlossenen Rahmenvertrages verstoßen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Die Beklagte hat in den Jahren 2003-2007 mit Zustimmung der Klägerin zum Empfang des Premiere-Programms geeignete Receiver hergestellt. In diesem Zusammenhang hatte sich die Beklagte in einem Vertrag mit der Klägerin strafbewehrt (Vertragsstrafe 50.000,- € pro Zuwiderhandlung) dazu verpflichtet, es zu unterlassen, selbst oder durch (in die Vertragserfüllung einbezogene) Dritte Umgehungsvorrichtungen zum "Schwarzsehen" des Premiere-Programms herzustellen.
Angeblicher Verstoß gegen das Vertragsstrafversprechen
Die Klägerin erhob mit der hiesigen Klage nun Anspruch auf Zahlung der
Begründung der Klageabweisung der Richter
Die Richter sahen die Voraussetzungen zur Zahlung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 26/09 des LG München vom 28.05.2009
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Dokument-Nr. 7923
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