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Landgericht Köln, Entscheidung vom 05.03.2015
- 31 O 247/14 -
Amazon muss Bestellbutton für Prime Instant Video ändern
Bestellbutton entspricht nicht gesetzlichen vorgaben
Die Gestaltung des Bestellbuttons für einen kostenlosen Probemonat des Dienstes Amazon Prime Instant Video entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom 5. März 2015 und gab damit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.
Amazon hatte den Bestellbutton zunächst mit der Aufschrift „Jetzt anmelden“ versehen und diese Beschriftung nach Beanstandung durch den vzbv geändert in „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“.
Gestaltungen ist unzulässig
Der vzbv klagte gegen beide Gestaltungen und bekam nun vor Gericht Recht. Das Landgericht Köln erklärte beide Gestaltungen für unzulässig. Nach Ansicht der Richter war der Gesamtpreis für das sich anschließende kostenpflichtige Abonnement nicht ausreichend ausgewiesen. Zudem entsprachen die beanstandeten Beschriftungen des Buttons nicht den gesetzlichen Regelungen.
Schaltfläche muss gut lesbar "zahlungspflichtig bestellen" zeigen
Nach der seit dem 13. Juli 2014 geltenden Rechtslage muss bei Online-Bestellungen die Schaltfläche gut lesbar mit "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2015
Quelle: verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 21447
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