Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 01.02.2022
- 19 Ta 507/21 -
Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers vor dem Arbeitsgericht
Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers
Ist ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer anzusehen, kann er vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob ein
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für Kündigungsschutzklage des Geschäftsführers
Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied zu Gunsten des Klägers. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten sei hinsichtlich der
Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers
Das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ergebe sich aus dem Anstellungsvertrag, so das Landesarbeitsgericht. Aus diesem erwachse ein arbeitgeberseitiges
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2022
Quelle: Hessische Landesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.07.2021
[Aktenzeichen: 7 Ca 1576/21]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31478
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31478
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.