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Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.06.2013
- 10 K 1769/11 E -
Voller Betriebsausgabenabzug für Fahrten eines Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber zulässig
Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs nicht gerechtfertigt
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Fahrten eines selbstständigen Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber nicht dem beschränkten Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte unterliegen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erzielt mehr als 60 % seiner Einnahmen als selbstständiger
Finanzamt sieht Steuerberaterpraxis des Hauptauftraggebers als regelmäßige Betriebsstätte an
Der Kläger machte
Gleichartige Auslegung der Begriffe Arbeitsstätte und Betriebsstätte auch aus Gründen der Gleichbehandlung geboten
Das Finanzgericht Münster folgte der Ansicht des Klägers und gab der Klage statt. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der Arbeitnehmer bei einem Kunden ihres Arbeitgebers keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Entfernungspauschale: FG Rheinland-Pfalz äußert Zweifel an Cockpit als regelmäßige Arbeitsstelle eines Piloten
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2012
[Aktenzeichen: 3 K 1740/10]) - FG Münster zur Gewährung der Entfernungspauschale bei so genannten Dreiecksfahrten
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 19.12.2012
[Aktenzeichen: 11 K 1785/00 F])
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Dokument-Nr. 16782
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