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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 04.08.2010
- 12 K 960/10 -
Amoklauf in Winnenden: Dienstunfall muss trotz Abwesenheit von der Schule anerkannt werden
Rücknahme der Anerkennung des Amoklaufs als Dienstunfall rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage eines Lehrers der Albertville-Realschule in Winnenden stattgegeben und entschieden, dass eine Rücknahme der Anerkennung des Amoklaufs als Dienstunfall rechtswidrig ist.
Der
Rücknahme der Anerkennung des Dienstunfalls formal unzulässig
Das Verwaltungsgerichts Stuttgart hat den Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 3. August 2009 und dessen Widerspruchsbescheid vom 12. Februar 2010 aufgehoben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rücknahme der Anerkennung des Amoklaufs als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 10057
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