wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.1992
XII ZR 58/91 -

Streit über Ort der Bestattung: Recht zur Wahrnehmung der Totenfürsorge bestimmt sich nach Willen des Verstorbenen

Der zur Totenfürsorge Berufene muss zweifelsfrei feststehen

Wem das Recht zur Totenfürsorge zusteht und damit über den Ort der Bestattung entscheiden darf, bestimmt sich nach dem Willen des Verstorbenen. Bestehen jedoch Zweifel an diesem Willen, so muss derjenige, der sich auf das Recht zur Totenfürsorge beruft, diese Zweifel ausräumen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1989 verstarb ein 44-jähriger Mann. Seine Mutter ließ den Leichnam daraufhin zu ihrem Wohnort überführen und dort beerdigen. Dagegen wendete sich jedoch die Person, bei der der Verstorbene seit sechs Jahren lebte. Nach Ansicht seines Mitbewohners habe der Verstorbene ihm das Recht zur Totenfürsorge und damit das Recht über den Ort der Bestattung zu entscheiden, übertragen. Er klagte daher auf Feststellung der Berechtigung, den Leichnam umbetten zu lassen. Dagegen wendete sich wiederum die Mutter des Verstorbenen. Sie behauptete, ihr Sohn habe einen anderen Willen geäußert. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Wille des Verstorbenen maßgeblich für Ort der Bestattung

Der Bundesgerichtshof führte zum Fall zunächst aus, dass der Wille des Verstorbenen maßgeblich darüber entscheidet, wer die Totenfürsorge wahrnehmen soll und damit über die Art und den Ort der Bestattung entscheiden darf. Er könne das Totenfürsorgerecht sämtlichen oder nur einzelnen Angehörigen entziehen und einem anderen übertragen. Dieser sei dann berechtigt, den Willen des Verstorbenen notfalls auch gegen den Willen der Angehörigen durchzusetzen. Nur wenn ein entsprechender Wille des Verstorbenen nicht erkennbar ist, seien die nächsten Angehörigen dazu berechtigt und verpflichtet, über den Leichnam zu bestimmen und über die Art der Bestattung sowie die letzte Ruhestätte zu entscheiden.

Zweifel an Übertragung des Totenfürsorgerechts auf Mitbewohner

Zwar sei es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs durchaus naheliegend gewesen, dass der Mitbewohner mit der Wahrnehmung des Totenfürsorgerechts betraut wurde, wenn der Verstorbene in seinem Wohnort bestattet werden wollte. Dies sei aber zweifelhaft gewesen.

Wille des Verstorbenen muss zweifelsfrei feststehen

Der Wille des Verstorbenen müsse zweifelsfrei aus den Äußerungen und Umständen geschlossen werden können, so der Bundesgerichtshof weiter. Bestehen jedoch Zweifel am Willen des Verstorbenen, so müssen diese ausgeräumt werden. Beweispflichtig dafür sei derjenige, der sich auf das Totenfürsorgerecht beruft. Im vorliegenden Fall habe der Mitbewohner nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass der Verstorbene seinen Wohnort als Bestattungsort bestimmte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/NJW-RR 1992, 834/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 1992, Seite: 657
FamRZ 1992, 657
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1992, Seite: 588
MDR 1992, 588
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1992, Seite: 834
NJW-RR 1992, 834

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18142 Dokument-Nr. 18142

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18142

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?