Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.1992
- XII ZR 58/91 -
Streit über Ort der Bestattung: Recht zur Wahrnehmung der Totenfürsorge bestimmt sich nach Willen des Verstorbenen
Der zur Totenfürsorge Berufene muss zweifelsfrei feststehen
Wem das Recht zur Totenfürsorge zusteht und damit über den Ort der Bestattung entscheiden darf, bestimmt sich nach dem Willen des Verstorbenen. Bestehen jedoch Zweifel an diesem Willen, so muss derjenige, der sich auf das Recht zur Totenfürsorge beruft, diese Zweifel ausräumen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1989 verstarb ein 44-jähriger Mann. Seine
Wille des Verstorbenen maßgeblich für Ort der Bestattung
Der Bundesgerichtshof führte zum Fall zunächst aus, dass der Wille des Verstorbenen maßgeblich darüber entscheidet, wer die Totenfürsorge wahrnehmen soll und damit über die Art und den Ort der Bestattung entscheiden darf. Er könne das Totenfürsorgerecht sämtlichen oder nur einzelnen Angehörigen entziehen und einem anderen übertragen. Dieser sei dann berechtigt, den Willen des Verstorbenen notfalls auch gegen den Willen der Angehörigen durchzusetzen. Nur wenn ein entsprechender Wille des Verstorbenen nicht erkennbar ist, seien die nächsten Angehörigen dazu berechtigt und verpflichtet, über den Leichnam zu bestimmen und über die Art der Bestattung sowie die letzte Ruhestätte zu entscheiden.
Zweifel an Übertragung des Totenfürsorgerechts auf Mitbewohner
Zwar sei es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs durchaus naheliegend gewesen, dass der
Wille des Verstorbenen muss zweifelsfrei feststehen
Der Wille des Verstorbenen müsse zweifelsfrei aus den Äußerungen und Umständen geschlossen werden können, so der Bundesgerichtshof weiter. Bestehen jedoch Zweifel am Willen des Verstorbenen, so müssen diese ausgeräumt werden. Beweispflichtig dafür sei derjenige, der sich auf das Totenfürsorgerecht beruft. Im vorliegenden Fall habe der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/NJW-RR 1992, 834/rb)
- Wahl des Begräbnisortes richtet sich nach Willen des Verstorbenen
(Landgericht Ansbach, Klagerücknahme vom 30.01.2012
[Aktenzeichen: 1 S 1054/11]) - Langjähriger Ehemann hat Bestimmungsrecht über Ort der Bestattung seiner verstobenen Ehefrau
(Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 14.05.1986
[Aktenzeichen: 4 U 202/85])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1992, Seite: 657 FamRZ 1992, 657 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1992, Seite: 588 MDR 1992, 588 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1992, Seite: 834 NJW-RR 1992, 834
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18142
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18142
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.