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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.02.2022
- 33 C 3812/21 -
Verbot des Vogelfütterns und des Aufstellens eines Vogelhäuschens auf Balkon
Erhebliche Erhöhung der Gefahr der Verunreinigung
Einem Wohnungsmieter kann das Füttern von Vögeln und das Aufstellen eines Vogelhäuschens auf dem Balkon verboten werden. Denn dadurch wird die Gefahr der Verunreinigung erheblich erhöht. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Frankfurt a.M. stellte auf seinen
Anspruch auf Unterlassung des Vogelfütterns
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 541 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2022
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2022, Seite: 908 GE 2022, 908
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Dokument-Nr. 32221
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