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Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 24.04.2014
- W 5 K 12.659 -
Haltungsverbot für Pyrenäischen Hirtenhund aufgrund nächtlichen Gebells
Kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wegen fehlender Bemühungen des Hundehalters zur Besserung
Stört ein Hund (hier: Pyrenäischer Hirtenhund) monatelang durch ständiges Gebell insbesondere die Nachtruhe, so kann die zuständige Behörde ein Haltungsverbot aussprechen, wenn der Hundehalter nichts zur Besserung der Situation unternimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall störte ein Pyrenäischer Hirtenhund seit mindestens Mai 2011 in einem reinen Wohngebiet durch ständiges Bellen, auch zur Nachtzeit, die Nachbarschaft. Die zuständige Behörde forderte den Halter des Hirtenhundes daher im August 2011 unter anderem auf, die Lärmbelästigungen durch das
Verbot der Haltung des Pyrenäischen Hirtenhundes rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Würzburg entschied gegen den Hundehalter. Denn das Verbot der Haltung des Pyrenäischen Hirtenhundes sei
Kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts habe kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorgelegen. Denn es sei trotz mehrerer Versuche zu keiner Verbesserung der Situation gekommen. Der Hundehalter sei entweder nicht willens oder nicht in der Lage gewesen, die andauernden Lärmbelästigungen durch seinen Hund durch tierschutzrechtlich
Keine Pflicht zur Geräuschmessung
Die Behörde sei nicht verpflichtet gewesen, so das Verwaltungsgericht, eine Geräuschmessung durchzuführen. Denn die Feststellung, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Würzburg, ra-online (vt/rb)
- Anordnung zur Hundehaltung in geschlossenen Räumen nachts und an Sonn- und Feiertagen wegen übermäßigen Hundegebells zulässig
(Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 05.07.2013
[Aktenzeichen: 11 ME 148/13]) - Hundebellen: Hunde können dem Halter bei unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen weggenommen werden
(Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 03.09.2009
[Aktenzeichen: 1 B 215/09])
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Dokument-Nr. 22120
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