wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2002
14 U 99/02 -

Hersteller von "Mars" und "Snickers" haftet nicht für Diabeteserkrankung eines Richters

Individuelle Nahrungszusammenstellung liegt grundsätzlich in der Eigenverantwortung des Konsumenten

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage eines an Diabetes erkrankten Richters gegen den Hersteller von "Mars" und "Snickers" auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zurückgewiesen. Die Erkrankung des Richters ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht zweifelsfrei auf den Konsum der Schokoriegel des beklagten Unternehmers zurückzuführen.

Bei dem 1955 geborenen Kläger des zugrunde liegenden Falls wurde im Jahre 1998 ein Diabetes mellitus Typ II b, so genannte Altersdiabetes, festgestellt. Der Mann machte geltend, dass die Erkrankung allein auf den Konsum von Schokoriegeln der Beklagten zurückzuführen sei, unter Umständen auch noch auf den zusätzlichen Genuss von Coca Cola, deren Herstellerin er in einem Parallelverfahren vor dem Landgericht Essen in Anspruch nahm. 1994 habe er, bedingt durch Zeitdruck und Arbeitsüberlastung, bei Zwischenmahlzeiten pro Arbeitstag wenigstens zwei Riegel "Mars" oder "Snickers" verzehrt und zudem täglich etwa einen Liter Coca Cola getrunken. Dies bedeute eine Zuckeraufnahme von etwa 39,5 Kilogramm pro Jahr, die ursächlich für seine Erkrankung geworden sei.

Erkrankung lässt sich nicht zweifelsfrei auf Konsum von Mars- und Snickers-Riegeln zurückführen

Das Landgericht Mönchengladbach wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dieses Urteil im Ergebnis bestätigt. Voraussetzung für eine Haftung sei eine Pflichtverletzung der Beklagten. Bereits diese sei nicht feststellbar. Ein "Konstruktionsfehler" sei der Beklagten nicht anzulasten. Bei den zur Herstellung der Riegel verwendeten Zutaten, insbesondere raffiniertem Zucker und Kakao, handele es sich unstreitig um lebensmittelrechtlich nicht zu beanstandende Stoffe. Ein "Instruktionsfehler" sei auch nicht gegeben. Die Beklagte habe ihre Riegel nicht mit Warnhinweisen über durch den Verzehr drohende Gesundheitsgefahren versehen müssen. Wenn eine Gesundheitsgefahr bestünde, so ergebe sich diese aus dem übermäßigen Genuss zuckerhaltiger Lebensmittel. Die individuelle Nahrungszusammenstellung sei aber grundsätzlich der Eigenverantwortung des Konsumenten überlassen. Schließlich könne auch nicht festgestellt werden, dass die konkrete Erkrankung des Klägers auf den Konsum eben dieser Produkte zurückzuführen sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1595 Dokument-Nr. 1595

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1595

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?