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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 17.02.2011
- 2 K 902/10.TR -
Keine Kostenübernahme für heilpädagogisches Reiten bei Schulkindern
Heilpädagogisches Reiten bisher kein Teil der Heilmittelrichtlinien
Bereits eingeschulten behinderten Kindern steht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für heilpädagogisches Reiten zu. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall entschied das Verwaltungsgericht Trier, dass bei Reittherapien – sofern sie zur medizinischen Rehabilitation eingesetzt werden – ein Anspruch auf
Heilpädagogische Leistungen seitens des Gesetzgebers auf noch nicht eingeschulte Kinder beschränkt
Soweit die Reittherapie als heilpädagogische Maßnahme, die dem behinderten Kind die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen solle, eingesetzt werde, bestehe ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 11206
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