wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 14.07.2005
7 L 1215/05.NW -

Platzverweis: Der Besuch eines Volksfestes kann bei Gefahr von Straftaten untersagt werden

Droht bei einem Weinfest die Gefahr, dass Besucher dort Straftaten begehen, kann ihnen der Besuch der Veranstaltung verboten werden. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgericht Neustadt hervor.

Im entschiedenen Fall war dem Antragsteller durch das Ordnungsamt der Besuch einer "Kerwe" in einer Nachbargemeinde verboten worden.

Das Gericht bestätigte in einem Eilverfahren die Entscheidung des Ordnungsamts:

Es bestünden ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Antragsteller während des Volksfestes Straftaten begehen werde.

Im Jahr 2001 sei er u. a. wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden, weil er bei einer Kerweveranstaltung jemanden ohne erkennbaren Grund zusammengeschlagen und getreten und sich volksverhetzend geäußert habe. Der Antragsteller sei mit anderen als gewalttätig bekannten Personen des rechten Spektrums unterwegs gewesen.

Es müsse auch weiterhin davon ausgegangen werden, dass der Antragsteller der rechten Szene angehöre und seine Hemmschwelle zur Gewaltanwendung gering sei. Dies lasse befürchten, dass er künftig wieder zusammen mit anderen Angehörigen der rechten Szene, insbesondere nach erheblichem Alkoholkonsum, Straftaten begehe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2005
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Neustadt

Aktuelle Urteile aus dem Polizeirecht | Ordnungsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 811 Dokument-Nr. 811

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss811

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?