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Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 08.06.2018
- VG 4 K 1829/16 -
Keine Zweitwohnungssteuer bei mangelhafter Trinkwasserversorgung
Für Nutzung eines Gebäudes zu Wohnzwecken muss zur Verfügung stehendes Wasser Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass der Besitzer eines Gartengrundstücks mit Bungalow keine Zweitwohnungssteuer bezahlen muss, da die dortige Versorgung mit Trinkwasser wegen Überschreitung von Grenzwerten nicht gesichert ist.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall, wurde das mit einem Bungalow bebaute Gartengrundstück des Klägers über einen auf dem
Für Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer muss Wohnung bzw. Grundstück mit Trinkwasser versorgt werden
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) stützte sein Urteil auf den Grundsatz, dass die Festsetzung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)/ra-online
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Dokument-Nr. 26076
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