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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.10.2012
- VG 26 K 30.11 -
Besoldung der Berliner Beamten ist amtsangemessen
Berliner Besoldung verstößt nicht gegen Grundsatz und Gleichheitssatz
Die Besoldung der Beamten im Land Berlin verstößt nicht gegen den Verfassungsgrundsatz amtsangemessener Besoldung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger, Berliner Landesbeamte verschiedener Besoldungsgruppen, jeweils die Auffassung vertreten, ihre
Besoldung muss neben Grundbedürfnissen ein "Minimum an Lebenskomfort" gewährleisten
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klagen ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei die
Berliner Beamte verfügen über Gehaltsvorsprung gegenüber Angestellte des öffentlichen Dienstes
Sie verstoße auch nicht gegen den Gleichheitssatz. Wegen der Kompetenz der Länder, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 14598
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