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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.10.2011
- VG 20 K 271.10 -
VG Berlin: Fahrtenbuchauflage auch bei Querschnittlähmung zulässig
Führen eines Fahrtenbuchs nach erheblichem Verkehrsverstoß auch mit körperlicher Behinderung nicht unverhältnismäßig
Auch einem Querschnittgelähmten kann nach einem erheblichen Verkehrsverstoß das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall war mit dem auf den Kläger zugelassenen Fahrzeug im November 2009 ein
Zeitlich-organisatorischer Aufwand durch Fahrtenbuch steht nicht außer Verhältnis zu verfolgtem Zweck
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die hiergegen gerichtete Klage ab. Die Voraussetzungen für die Auferlegung eines Fahrtenbuches hätten auch in diesem Fall vorgelegen. Die Verwaltungsbehörde könne die Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich sei. Diese Voraussetzung liege hier vor. Die Maßnahme sei im konkreten Fall auch nicht unverhältnismäßig. Trotz seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- VG Berlin: Fahrtenbuchauflage für Fuhrpark eines häuslichen Pflegedienstes zulässig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 05.04.2011
[Aktenzeichen: VG 11 K 128.11]) - Rotlicht missachtet: Fahrtenbuchauflage von einem Jahr zulässig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.05.2010
[Aktenzeichen: 11 CS 10.357]) - Fahrtenbuchauflage nach erstmaligem Verkehrsverstoß zulässig
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 12.04.2010
[Aktenzeichen: 3 L 281/10.NW])
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Dokument-Nr. 12706
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