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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.12.2021
- VG 19 L 357/21 -
Leuchtschrift "(UN)FINISHED" von Lichtkünstler Mischa Kuball an Berliner St. Matthäus-Kirche darf vorerst bleiben
Streit um temporäre Lichtinstallation an St. Matthäus-Kirche in Berlin
Nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin muss eine temporäre Lichtinstallation an der denkmalgeschützten St. Matthäus-Kirche nicht aus Gründen des Denkmalschutzes beseitigt werden.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin der St. Matthäus-Kirche am Berliner Kulturforum in direkter Nachbarschaft zur Neuen Nationalgalerie und der Baustelle für das geplante Museum des 20. Jahrhunderts. Mitte September 2021 ließ sie als
Richter: Denkmalwert ist nicht gemindert
Der hiergegen gerichtete Eilantrag der Antragstellerin hatte Erfolg. Nach Auffassung der 19. Kammer lagen die Voraussetzungen für die getroffene denkmalrechtliche Anordnung nicht vor. Zwar erlaube das Berliner Denkmalschutzgesetz den zuständigen Denkmalbehörden, die Wiederherstellung eines früheren Zustands zu verlangen, wenn ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 31205
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