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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.06.2014
- VG 10 K 147.13 -
Anwohner müssen Geruchs- und Geräuschimmissionen des Veterinärmedizinischen Instituts der FU Berlin dulden
Gericht verneint Vorliegen erheblicher Belästigungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine gegen Geruchs- und Geräuschimmissionen des Instituts für Veterinär-Anatomie der Freien Universität Berlin gerichtete Klage von Nachbarn des Instituts abgewiesen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eigentümer von Einfamilienhäusern in der Edwin-Redslob-Straße in Berlin-Dahlem. Die Häuser wurden 2006/2007 errichtet und grenzen an das Veterinärmedizinische Institut der Freien Universität Berlin. Auf dem Gelände werden bereits seit mehr als 40 Jahren verschiedene Tiere (Hunde, Schafe, Pferde in unterschiedlicher Zahl und ein Rind) gehalten. Seit 2008 beschwerten sich die Kläger über die vom Hundegebell, der Lüftungsanlage der Ställe und der monatlichen Leerung der Dunggrube verursachte
Zumutbare Geräusch- und Geruchswerte nicht überschritten
Das Verwaltungsgericht Berlin verneinte nach Inaugenscheinnahme der Örtlichkeiten einen Abwehranspruch der Kläger. Von der Nutzung durch die Beklagte gehe keine erhebliche Belästigung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes aus. Angesichts der aufeinanderstoßenden unterschiedlichen Nutzungen sei ein lärmschutzrechtlicher Mittelwert zu bilden, der hier zu keinem Zeitpunkt nachweislich überschritten gewesen sei. Auch die Nutzung der Dunggrube sei hinzunehmen, weil die dadurch verursachten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Altbatterie-Verhüttung erfolglos
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26.01.2013
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Dokument-Nr. 18371
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