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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2023
- 37 K 256/22 -
Verwaltungsgebühr für Berliner Hunderegister rechtmäßig
Gebührenkalkulation moderat und nachvollziehbar
Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 17,50 Euro für die Registrierung eines Hundes in dem zum 1. Januar 2022 errichteten zentralen Hunderegister in Berlin ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin ist Eigentümerin des Hundes "Dino". Sie registrierte ihn im Juni 2022 im neu eingerichteten Berliner
VG: Hundehaltung ist privatnützig
Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, weil die Gebühr zu Recht erhoben worden sei. Das
Gebührenkalkulation nicht zu beanstanden
Das zentrale
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33475
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