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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2023
- 37 K 256/22 -
Verwaltungsgebühr für Berliner Hunderegister rechtmäßig
Gebührenkalkulation moderat und nachvollziehbar
Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 17,50 Euro für die Registrierung eines Hundes in dem zum 1. Januar 2022 errichteten zentralen Hunderegister in Berlin ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin ist Eigentümerin des Hundes "Dino". Sie registrierte ihn im Juni 2022 im neu eingerichteten Berliner Hunderegister. Dafür erhob die Beklagte, eine vom Land Berlin beliehene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover, eine Gebühr in Höhe von 17,50 Euro. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit der Begründung, die Registrierung ihres Hundes sei nicht erforderlich, weil sie ihn schon zuvor auf einem privaten Online-Portal gemeldet habe, so dass er bei einem Verlust auch darüber gefunden werden könne. Außerdem verfüge das Land Berlin über sein Finanzamt bereits über die erforderlichen Angaben zu ihrem Hund. Das Hunderegister... Lesen Sie mehr
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