wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.08.2023
24 L 157/23 -

Amphibienschutzzaun zur Abwehr der Wechselkröte darf vorerst stehen bleiben

Wechselkröten durch Amphibienschutzzaun weder eingesperrt noch getrennt

Ein Amphibienschutzzaun, der die Einwanderung von Wechselkröten auf ein Baugrundstück verhindern soll, darf vorerst stehen bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Die Antragstellerin entwickelt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Bebauungsflächen, auf denen ein 90 Hektar großer "Clean Tech Business Park" entstehen soll. Im Plangebiet wurden verschiedene geschützte Arten, darunter die besonders geschützten Arten der Wechselkröte (Bufo viridis) und der Feldlerche (Alauda arvens) dokumentiert. Um die Einwanderung von Wechselkröten zu verhindern, umzäunte die Antragstellerin ein von ihr vermarktetes, rund ein Hektar großes Grundstück mit einem für die Tiere unüberwindbaren Amphibienschutzzaun. Dieser ist 10 cm tief in den Boden eingegraben und ragt 50 cm darüber hinaus. Das Bezirksamt untersagte die Aufstellung des Zauns und ordnete unter Androhung eines Zwangsgeldes dessen Beseitigung an.

VG: Wechselkröten nicht eingesperrt oder getrennt

Dagegen richtete sich der Eilantrag der Antragstellerin, dem das Gericht stattgab: Das Grundstück der Antragstellerin gehöre zwar zum potenziellen Landlebensraum der wanderfreudigen Wechselkröte, auch wenn dort bisher tagsüber kein Exemplar gesichtet worden sei. Das Laichgewässer befände sich nämlich nur 500 Meter vom Grundstück entfernt, zudem seien die ohnehin schwer auffindbaren Tiere, die ihre Hautfarbe der Umgebung anpassen könnten, nachtaktiv. Der Zaun führe jedoch nicht dazu, dass etwaige auf dem Grundstück befindliche Exemplare eingesperrt würden. Über die am Zaun angebrachten rampenartigen Ausstiegshilfen könnten die Tiere das Grundstück verlassen. Sie liefen daher nicht in erhöhtem Maße Gefahr, bei der vergeblichen Suche nach einem Ausweg Opfer von Fressfeinden zu werden. Für die außerhalb des Grundstücks lebenden Wechselkröten entfalte der Zaun keine Zerschneidungs- und Trennungswirkung. Es sei zwar ungewiss, ob über das Grundstück Verbindungswege zwischen dem Laichgewässer und den Ruhestätten der Wechselkröten verliefen, jedoch könnten die Tiere den Zaun auf allen vier Seiten umgehen.

Auch keine populationsrelevante Störung der Feldlerche zu erwarten

Mit Blick auf die Feldlerche sei zwar nicht auszuschließen, dass die bodenbrütenden Zugvögel ihre Gelege verlassen könnten, weil der Zaun ihre Sicht auf sich nähernde Feinde beeinträchtige. Das Tötungsrisiko werde dadurch jedoch nicht signifikant erhöht, was sich auch daran zeige, dass auf dem Grundstück jedenfalls zwei Brutpaare auch nach der Aufstellung des Zauns weiterhin ihre Nester hätten und sich um ihre Brut kümmerten. Aus diesem Grunde könne zudem weder von einer populationsrelevanten Störung der Feldlerche ausgegangen werden noch von einer Schädigung ihrer Brutstätten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Urteile zu den Schlagwörtern: Amphibienschutzzaun | Eilantrag | Grundstück | Wechselkröte

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33205 Dokument-Nr. 33205

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33205

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH