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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.09.2012
- I-9 U 32/12 -
Hälftige Schadensteilung nach Unfall beim Rückwärtsfahren auf öffentlichem Parkplatz
Für rückwärtsfahrende Verkehrsteilnehmer gelten erhöhte Sorgfaltsanforderungen
Stößt auf einem Parkplatz ein auf der Parkplatzfahrbahn rückwärtsfahrendes Fahrzeug mit einem aus einer Parkbox rückwärts ausfahrenden Fahrzeug zusammen, sind beide Fahrzeugführer für den Unfall verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn das aus der Parkbox zurücksetzende Fahrzeug kurz vor der Kollision noch zum Stehen gekommen ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen im Sinne einer hälftigen Schadensteilung ab.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Fahrzeugführer der Klägerin das Fahrzeug aus einer Parkbox eines in Marl gelegenen Parkplatzes zurückgesetzt, während die beklagte Fahrzeugführerin mit ihrem Fahrzeug auf der Fahrbahn vor den Parkboxen rückwärtsfuhr. Es kam zum
Beide Parteien für Unfall mitverantwortlich
Der Auffassung der klagenden Fahrzeugeigentümerin, dass allein die Beklagte für den Unfall verantwortlich sei, weil das klägerische Fahrzeug vor dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2012
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 33 NJW-RR 2013, 33 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2013, Seite: 123 NZV 2013, 123 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2013, Seite: 42 r+s 2013, 42
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Dokument-Nr. 14471
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