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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ veröffentlicht wurden

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29.11.2023
- 202 StRR 88/23 -

Strafbarkeit des Teilens einer ein Hakenkreuz enthaltenen Karikatur auf Twitter

Kein Schutz durch Satire- oder Kunstfreiheit

Wer auf Twitter eine ein Hakenkreuz enthaltene Karikatur teilt, kann sich wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation gemäß § 86 a Abs. 1 StGB strafbar machen. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 teilte ein in Bayern wohnhafter Twitter-Nutzer auf seinem Account eine Karikatur. Darauf war eine Frau abgebildet, die ein blaues Kleid mit EU-Flagge auf dem Bauch trägt. Das Kleid wurde nach oben geweht, so dass das rote Innenfutter mit einem Hakenkreuz in einem weißen Kreis deutlich erkennbar wurde. Der Twitter-Nutter wollte damit die EU wegen ihrer Unterstützung der Ukraine als "nazifreundliche Haltung" kritisieren. Der Account des Twitter-Nutzers hatte ca. 13.000 Follower. Er wurde schließlich in der zweiten Instanz vom Landgericht Aschaffenburg zu einer Gelstrafe verurteilt. Dagegen richtete sich die Revision des Angeklagten.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.01.2024
- 3 StR 141/23 -

„Geeinte deutsche Völker und Stämme“: BGH bestätigt Schuldspruch

LG Lüneburg muss neu über Strafe für Gründerin der Organisation "Geeinte deutsche Völker und Stämme" entscheiden

Das Landgericht Lüneburg muss neu über das Strafmaß für eine verurteilte Anführerin der verbotenen Reichs­bürger­vereinigung Geeinte deutsche Völker und Stämme entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab nach Angaben dem entsprechenden Revisionsantrag des General­bundes­anwalts statt. Die von der Angeklagten angefochtene Verurteilung blieb aber bestehen.

Die Angeklagte ist Gründerin der Organisation "Geeinte deutsche Völker und Stämme" (GdVuSt). In der Überzeugung, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei, sondern nur ein "Handelskonstrukt" ohne "Legitimität", beabsichtigte die Gruppe, ein eigenes staatliches System auf einem Territorium in den Grenzen des Deutschen Reichs von 1871 bis 1914 zu errichten. Alle, die nicht "deutscher... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 06.11.2023
- 503 Qs 76/23 -

Keine Strafbarkeit wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei Tragen eines FDJ-Hemdes

Wiederbelebung einer verfassungswidriger Organisation nicht zu befürchten

Obwohl die "FDJ in Westdeutschland" als verfassungswidrige Organisation verboten ist, stellt das Tragen eines FDJ-Hemdes keine Strafbarkeit nach § 86 a StGB dar. Denn die Wiederbelebung der verfassungswidrigen Organisation ist nicht zu befürchten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Juli 2023 entschieden, dass das beschlagnahmte FDJ-Hemd einer Bürgerin eingezogen wird. Hintergrund der Entscheidung war der Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die "FDJ in Westdeutschland" wurde im Jahr 1954 verboten. Die FDJ-Ost war von dem Verbot nie betroffen. Beide Organisationen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Kassel, Urteil vom 29.08.2013
- 240 Cs - 1614 Js 30173/12 -

"Hitlergruß" während Kunstperformance: Keine Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Vorliegen von Satire schloss Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats sowie des öffentlichen politischen Friedens aus

Streckt ein Künstler während einer Kunstperformance seinen Arm zum "Hitlergruß" aus, so ist dies nicht wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) strafbar, wenn es sich dabei um Satire handelt. Eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats oder des öffentlichen politischen Friedens ist dann nicht zu befürchten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kassel hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines öffentlichen Podiumsgesprächs an einer Universität im Juni 2012 streckte der Künstler und Teilnehmer des Gesprächs, Jonathan Meese, zweimal kurz seinen Arm zum "Hitlergruß" aus. Ein davon angefertigtes Foto stellte er zudem auf seine Internetseite. Er wurde daraufhin wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.07.2002
- 3 StR 495/01 -

Öffentliche Verwendung von Kennzeichen der Hitler-Jugend strafbar

Auch Verwendung von unbekannten Nazisymbolen strafbar

Für die Beurteilung, ob ein Kennzeichen "zum Verwechseln ähnlich" im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB ist, kommt es nicht darauf an, dass das Original einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setze die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 09.08.2010
- 1 Ss 103/10 -

Hitlergruß zur reinen Provokation ist strafbar

Gebrauchmachen von NS-Kennzeichen soll ein für allemal aus der Öffentlichkeit verbannt werden

Auch wer mit einem Hitlergruß in der Öffentlichkeit nur Aufmerksamkeit erregen und provozieren will und dabei keine politischen Absichten verfolgt, macht sich strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Im vorliegenden Fall hat der Angeklagte zusammen mit einem Freund erhebliche Mengen Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken, als eine Gruppe von Leuten an ihm vorbei gegangen ist. Um diese zu provozieren, war der Angeklagte aufgesprungen, hatte einen Arm gehoben und laut den Hitlergruß gerufen.Zunächst hat das Landgericht Aurich den Angeklagten aufgrund fehlender politischer... Lesen Sie mehr

Landgericht Neuruppin, Urteil vom 17.02.2010
- 14 NS 146/09 -

Tragen des Nazi-Sweatshirts "CONSDAPLE" unter einer halboffenen Jacke ist strafbar - ohne Jacke nicht

In "CONSDAPLE" versteckt sich die Buchstabenfolge "NSDAP" - Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Wer ein T-Shirt mit der Aufschrift "CONSDAPLE" trägt, kann sich nach Auffassung des Landgerichts Neuruppin strafbar machen. In dem Namen der Marke versteckt sich die Buchstabenfolge "NSDAP". Bei der Strafbarkeit kommt es allerdings darauf an, wie das T-Shirt getragen wird. Das Landgericht Neuruppin bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Amtsgerichts Prenzlau.

Im zugrunde liegenden Fall trug ein junger Mann auf dem Templiner Stadtfest 2009 unter seiner grüngefleckten Armeejacke mit Kapuze ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift "CONSDAPLE" und der Abbildung eines Reichsadlers in weißer Farbe. Nachdem er der Jacke zunächst komplett geschlossen gehalten hatte, öffnete er später die Jacke. Ihm war warm geworden. Dabei waren die ersten und letzten... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.08.2009
- 3 StR 228/09 -

"Blood & Honour": Verwenden von NS-Paraolen in einer fremden Sprache ist nicht gemäß § 86 a StGB strafbar

BGH hebt Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf

Der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole unterfällt nicht dem Straftatbestand des § 86 a StGB (Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). So wäre das Verwenden der NS-Parole "Blut und Ehre" gemäß § 86 a StGB strafbar, nicht hingegen das Verwenden der englischen Übersetzung "Blood & Honour". Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Angeklagte hatte am 16. September 2005 100 T-Shirts im Besitz, die zur Weitergabe an verschiedene Personen bestimmt und wie folgt bedruckt waren: Auf der Vorderseite befand sich der Schriftzug "Blood & Honour/C18", ferner die Abbildung einer Hand, die eine Pistole hält, sowie der englischen Satz "support your local section". Auf der Rückseite der T-Shirts stand "Blood & Honour is... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.10.2008
- 3 StR 164/08 -

BGH: Isoliertes Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes grundsätzlich strafbar

Der Bundesgerichtshof hatte im Rahmen eines Vorlageverfahrens über die Frage zu entscheiden, ob das öffentliche Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes - die Darstellung eines gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt ist -, das von der verbotenen verfassungsfeindlichen "Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit" (VSBD/PdA) als Emblem benutzt wurde, auch dann den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) erfüllt, wenn das Symbol isoliert, d. h. ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation öffentlich verwendet wird. Der Senat hat die Frage im Grundsatz bejaht.

Der Mehrdeutigkeit des Keltenkreuzes, das nicht nur in stilisierter Ausgestaltung Emblem der verbotenen VSBD/PdA war, sondern auch als unverfängliches Symbol, insbesondere in kulturhistorischen oder religiösen Zusammenhängen- wenngleich insoweit eher selten als stilisiertes Zeichen - verwendet wird, kann nach Auffassung des Senats nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anwendbarkeit... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 12.02.2008
- 3 Ss 89/06, 3 Ss 375/06 -

"Thor Steinar"-Logo ist nicht strafbar nach § 86 a StGB

Kein verbotenes Kennzeichen sticht besonders hervor oder dominiert

Das Oberlandesgericht Dresden hat über die Strafbarkeit des Tragens von Bekleidungsstücken der Marke "Thor Steinar" mit aufgenähtem Firmenlogo entschieden. Eine Strafbarkeit gemäß § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) kommt nicht in Betracht.

Das Oberlandesgericht Dresden hat in zwei Verfahren die Revisionen der Staatsanwaltschaft als erfolglos verworfen. In beiden Fällen hatten die Angeklagten in der Öffentlichkeit Bekleidung der Marke "Thor Steinar" mit aufgenähtem Firmenlogo, in deren Mitte sich in nationalsozialistischer Zeit verwendete Runenzeichen befanden, getragen und waren deshalb von der Staatsanwaltschaft wegen... Lesen Sie mehr



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