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alle Urteile, veröffentlicht am 03.05.2005

Verwaltungsgericht München, Entscheidung vom 27.04.2005
- M 1 E 05.1112 -

VG München: Anwohner-Klage wegen überhöhter Feinstaubwerte abgewiesen

Das VG München hat die Eilanträge auf insbesondere verkehrsrechtliche Maßnahmen wegen Feinstaubs eines Anwohners der Landshuter Allee in München abgelehnt. Der Antragsteller wollte erreichen, dass die Landeshauptstadt München bzw. der Freistaat Bayern gegen die hohe Feinstaubbelastung Maßnahmen, insbesondere verkehrsrechtlicher Art, einleiten. Ein solcher Anspruch besteht nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht.Den Beschlüssen kann folgendes entnommen werden:1. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf verkehrsrechtliche Maßnahmen nach dem Immissionsschutzrecht. Zwar ist der maßgebliche Grenzwert an der Landshuter Allee... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.04.2005
- BVerwG 7 C 26.03 -

Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen

Soll ein Tagebau im Rahmen der Rekultivierung mit Abfällen verfüllt werden, ist über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme grundsätzlich im bergrechtlichen Verfahren zu entscheiden. Das zuständige Bergamt muss sicherstellen, dass der Einbau der Abfälle auf den Nachbargrundstücken keine schädlichen Bodenveränderungen hervorruft. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Im Streitfall hatte das rheinland-pfälzische Bergamt dem Betreiber einer Tongrube in der Eifel gestattet, zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche näher bestimmte Abfälle zu verfüllen. Gegen den Bescheid klagten eine Ortsgemeinde und zwei Bürger, die Eigentümer von Grundstücken in unmittelbarer Nachbarschaft der Tongrube sind. Nach Ansicht der Kläger dient die Verfüllung hauptsächlich... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2005
- 12 U 391/04 -

Berufsunfähigkeitsversicherung - Keine Versicherungsleistung bei unvollständigen Angaben zu Vorerkrankungen

Arglistiges Verschweigen

Wer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung selektiv Vorerkrankungen verschweigt, kann seinen Versicherungsschutz wegen arglistiger Täuschung des Versicherers verlieren. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Die Klägerin hatte mit der beklagten Versicherung einen Rentenversicherungsvertrag für den Fall der Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Im Antragsformular gab sie bei der Frage nach ambulanten ärztlichen Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen in den letzten fünf Jahren nur Verspannungen im Nackenbereich an, die ausgeheilt seien. In einer Anlage führte sie verschiedene Arztbesuche... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.01.2005
- 4 U 126/04 -

Telefaxwerbung ist außerhalb einer Kundenbeziehung ohne Einwilligung des Empfängers unzulässig

In einem aktuellen Urteil vom 18.01.2005 hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm angenommen, dass eine im Jahr 2003 von den Beklagten per Telefax ausgesprochene Einladung zur Teilnahme an einer Versteigerung wettbewerbswidrig und daher zu unterlassen sei. Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts hat damit die Berufung der Beklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Essen zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht hat zur Begründung ausgeführt: Die beanstandete Telefaxwerbung sei bereits nach dem seinerzeit geltenden Recht unzulässig gewesen, da weder eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers noch für das Vorliegen einer mutmaßlichen Einwilligung sprechende Umstände gegeben seien. Nach der derzeitigen Gesetzeslage sei eine solche Einladung erst recht wettbewerbswidrig,... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom
- 7 Ca 5185/96 -

Kündigung während des Urlaubs: Klagefrist versäumt

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn nicht mit einer Kündigung zu rechnen war

Einem Arbeitnehmer ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er während seines Urlaubs vom Arbeitgeber gekündigt wird und er dadurch die dreiwöchige Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage versäumt. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main entschieden. Dies gilt allerdings nur, wenn mit dem Zugang einer Kündigung des Arbeitgebers nicht zu rechnen war.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer eigenmächtig drei Tage früher als vom Vorgesetzten genehmigt, eine fünfwöchige Urlaubsreise angetreten.Das Gericht meinte, dass der Arbeitnehmer wegen seines Fehlverhaltens mit einer umgehenden Kündigung des Arbeitgebers zu rechnen hatte. Er könne daher nach Fristablauf (3 Wochen) nicht mehr die Kündigungsschutzklage... Lesen Sie mehr