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alle Urteile, veröffentlicht am 13.05.2005

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2005
- 19 U 33/05 -

Heizlüfter zum Enteisen von Autoscheiben - zur Auslegung der „Benzinklausel“ in der Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtverscherung, muss den Schaden regulieren, der durch den Gebrauch eines Heizlüfters in einem Auto entstanden ist. Grund: Die Gefahr ging offensichtlich vom Gebrauch des Heizlüfters und nicht des vereisten PKWs aus. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Der Kläger begehrt Versicherungsschutz von seiner privaten Haftpflichtversicherung. Im Januar 2004 waren die Scheiben des Mercedes Transporters, der dem angestellten Maurermeister von seinem Arbeitgeber für Fahrten zu Baustellen überlassen worden war, vereist. Deshalb stellte er wie auch in vielen Jahren zuvor kurz nach 6.00 Uhr einen Heizlüfter in den Wagen. Nachdem er ihn angestellt hatte, ging er zum Frühstücken in seine Wohnung zurück. Als er ca. 10 Minuten später zurück kam, musste er feststellen, dass im Innern des Wagens durch den Heizlüfter ein Brand entstanden war. Den Schaden seines Arbeitgebers in Höhe von ca. 6.700 Euro wollte er nun... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 12.05.2005
- 2 AZR 149/04 -

Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung eines "Trainees in allen Filialen"

Nach § 102 Abs. 1 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers zu hören. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Es fehlt an einer ordnungsgemäßen vorherigen Anhörung der Arbeitnehmervertretung auch dann, wenn der Arbeitgeber einen nicht zuständigen Betriebsrat beteiligt.Der Kläger wurde von der Beklagten auf der... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.05.2005
- 5 StR 283/04 -

Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner Volksbank rechtskräftig

Das Landgericht Berlin hat den herrschenden Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaften der EUWO-Gruppe sowie zwei Vorstandsmitglieder und einen leitenden Mitarbeiter der Berliner Volksbank vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hat den Angeklagten vorgeworfen, die Anleger der geschlossenen Immobilienenfonds „Tabakmoschee“ in Dresden und „Dienstleistungszentrum“ in Berlin-Spandau betrügerisch geschädigt zu haben. Der Mehrheitsgesellschafter der EUWO-Gruppe soll die Anleger über die Werthaltigkeit der von ihm abgegebenen Mietgarantien getäuscht haben. Den drei angeklagten Angehörigen der... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Entscheidung vom 14.04.2005
- 3 L 668/05.KO -

Folgeantrag kurz vor Abschiebung ist rechtsmissbräuchlich

Beantragt ein ausreisepflichtiger Ausländer am Tage seines lange bekannten Abschiebetermins beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erneut die Prüfung eines humanitären Abschiebungsverbots, so kann dem im Einzelfall der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen darauf gestützten Eilantrag des Antragstellers gegen seine Abschiebung,... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 11.01.2005
- 2 BvR 167/02 -

Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verfassungswidrig

Die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Für die Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern im Familienleistungsausgleich sind daher die Einkünfte des Kindes um Sozialversicherungsbeiträge zu mindern. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 30.06.2004
- 1 L 578/04.MZ -

1,96 m groß und fast 180 kg schwer - Sozialhilfe trotzdem nur für 35 m²-Wohnung

Trotz einer Körpergröße von 1,96 m und einem Körpergewicht von annähernd 180 kg ist es für einen Sozialhilfeempfänger nicht ohne Weiteres unzumutbar, in einer maximal 35 m² großen Wohnung zu wohnen. So die Richter der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in folgendem Fall:

Gemeinsam mit einer Verwandten bewohnte ein Sozialhilfeempfänger (Antragsteller) eine knapp 61 m² große Wohnung in Mainz. Nach dem Tod der Verwandten blieb er alleine in der Wohnung wohnen. Im Juli 2003 forderte ihn das Sozialamt der Stadt Mainz auf, sich eine kleinere und kostengünstigere Wohnung zu suchen, wobei für ihn als Einzelperson eine maximal 35 m² große Wohnung angemessen sei.... Lesen Sie mehr