wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.04.2005
BVerwG 7 C 26.03 -

Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen

Soll ein Tagebau im Rahmen der Rekultivierung mit Abfällen verfüllt werden, ist über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme grundsätzlich im bergrechtlichen Verfahren zu entscheiden. Das zuständige Bergamt muss sicherstellen, dass der Einbau der Abfälle auf den Nachbargrundstücken keine schädlichen Bodenveränderungen hervorruft. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Im Streitfall hatte das rheinland-pfälzische Bergamt dem Betreiber einer Tongrube in der Eifel gestattet, zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche näher bestimmte Abfälle zu verfüllen. Gegen den Bescheid klagten eine Ortsgemeinde und zwei Bürger, die Eigentümer von Grundstücken in unmittelbarer Nachbarschaft der Tongrube sind. Nach Ansicht der Kläger dient die Verfüllung hauptsächlich der Beseitigung der Abfälle, so dass ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren hätte durchgeführt werden müssen. Die Kläger machten außerdem geltend, die Abfälle würden zur Anreicherung von Schadstoffen auf ihren Grundstücken führen. Ihre Klagen blieben vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung der Vorinstanzen gebilligt, dass die Abfälle stofflich verwertet werden, weil der Betreiber des Tagebaus mit der Verfüllung seiner bergrechtlichen Pflicht zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche nachkommt und darum keine Abfallbeseitigungsanlage errichtet. Anders als die Vorinstanzen hält es aber die Prüfung für geboten, ob die Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnung erfüllt sind. Diese Vorschriften sind anwendbar, weil das Bundesberggesetz Einwirkungen auf den Boden durch Verfüllung bergbaufremder Abfälle nicht regelt. Mit der Beachtung der bodenschutzrechtlichen Anforderungen im bergrechtlichen Verfahren wird verhindert, dass die Verfüllung der Abfälle zu schädlichen Bodenveränderungen führt und bei den Eigentümern benachbarter Grundstücke entsprechende Sanierungspflichten entstehen können. Ob die Verfüllung der Abfälle tatsächlich gegen bodenschutzrechtliche Vorschriften verstößt und ob die Schadstoffe die Grundstücke der Kläger trotz vorhandener Tonbarrieren erreichen können, haben die Vorinstanzen nicht aufgeklärt. Darum musste der Rechtsstreit an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 23/05 des BVerwG vom 14.04.2005

Aktuelle Urteile aus dem Abfallrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Tagebau

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 457 Dokument-Nr. 457

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil457

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?