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alle Urteile, veröffentlicht am 30.05.2005

Amtsgericht München, Urteil vom 05.03.2005
- 141 C 38828/04 -

Freundlichkeit führte zur Bekanntschaft mit dem Gerichtsvollzieher

Im Jahre 1999 verstarb ein entfernter Vetter des späteren Klägers. Der Verstorbene hatte einen "Handy-Vertrag" mit der Beklagten. Da der Kläger von diesem Vertrag wusste, benachrichtigte er die Beklagte von dem Tod des Vetters und führte in diesem Schreiben wörtlich aus: "Wir sehen uns als seine Verwandten in der Pflicht, den Vertrag zu kündigen". Was der Kläger, der zu diesem Zeitpunkt noch bei seiner Mutter in München wohnte, damit in Gang setzte, war ihm allerdings nicht bewusst. Die Beklagte übersandte dem Kläger unter der Münchener Adresse mehrere Rechnungen über ausstehende Gesprächsgebühren, mahnte mehrmals, leitete ein Mahnverfahren ein,... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Entscheidung vom 23.09.2004
- 32 O 6269/04 -

Einmal Vollmacht – immer Vollmacht: Bank haftet nicht für Aktienverkauf aufgrund einer Depotvollmacht

Eine Münchner Privatbank muss keinen Schadensersatz wegen eines Aktienverkaufs aus dem Wertpapierdepot einer Kundin leisten, die hierfür keine ausdrückliche Genehmigung erteilt hatte. Wenn der Sohn der Kundin aufgrund Konto- und Depotvollmacht den Verkaufsauftrag erteilt, muss die Bank nicht von sich aus Nachforschungen zur Wirksamkeit des Auftrags anstellen. Sie hat nur dann eine Prüfpflicht,... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.05.2005
- 7 AZR 402/04 -

Befristung eines Arbeitsverhältnisses für die Zeit der In-sich-Beurlaubung eines Beamten nach § 4 Abs. 3 Postpersonalrechtsgesetz

Nach § 4 Abs. 3 Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) darf ein Beamter zur Wahrnehmung einer Tätigkeit im Arbeitsverhältnis bei einer Nachfolgegesellschaft der Bundespost befristet beurlaubt werden. Die nachfolgende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Befristung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer der Beurlaubung ist durch einen sachlichen Grund iSv. § 14 Abs. 1 TzBfG gerechtfertigt. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einem befristeten Arbeitsvertrag zwischen einem beurlaubten Beamten und der Deutschen Post AG entschieden.

Der Kläger war seit Februar 1979 Beamter bei der Deutschen Bundespost. Seit deren Privatisierung ist er Beamter bei der Beklagten, einem Postnachfolgeunternehmen. Er war aufgrund von drei befristeten Arbeitsverträgen für die Zeit vom 1. Januar 1996 bis 31. Dezember 1998, 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 1999 und danach zuletzt bis zum 30. Juni 2003 bei der Beklagten als Angestellter... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.04.2005
- GSSt 2/04 -

Großer Senat für Strafsachen: Die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten setzt die Gefährlichkeit des Täters für den öffentlichen Straßenverkehr voraus

Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hatte aufgrund einer Vorlage des 4. Strafsenats über die Frage zu entscheiden, ob nach geltender Rechtslage die Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Strafrichter bei Straftaten, die der Täter im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen hat, auch der allgemeinen Kriminalitätsprävention oder allein Belangen der Sicherheit des Straßenverkehrs dient.

Der Vorlage lagen drei Urteile zugrunde, durch die den Angeklagten jeweils die Fahrerlaubnis entzogen worden war. In dem einen Fall war der wegen Betruges verurteilte Angeklagte mehrfach mit einem Kraftfahrzeug zu Tankstellen gefahren, bei denen sein Mittäter absprachegemäß gesperrte Kreditkarten zur Bezahlung getankten Benzins und anderer gekaufter Waren vorgelegt hatte. In dem weiteren... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2005
- 18 K 74/05 -

Klage auf Befreiung eines muslimischen Jungen von der Teilnahme am Schwimmunterricht abgewiesen

Die auf Befreiung eines muslimischen Jungen vom Schwimmunterricht gerichtete Klage seiner Eltern hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abgewiesen.

Der Sohn ist Schüler einer Realschule in Wuppertal. Er besucht die fünfte Klasse. An der Realschule wird im fünften und sechsten Schuljahr Schwimmunterricht koedukativ erteilt. Zur Begründung des geltend gemachten Anspruchs auf Befreiung vom Schwimmunterricht ist vorgetragen worden, die Art der Durchführung des Schwimmunterrichts sei mit den islamischen Werten der Familie nicht vereinbar.... Lesen Sie mehr