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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03.02.2011
- 2 A 54/09 -
Sächsisches OVG: Unterschiedliche Besoldung für Richter in Sachsen noch hinnehmbar
Angleichung der Richter und höheren Angestellten im Bund erfolgte bereits zum 1. April 2008
Die unterschiedliche Besoldung für Richter und Beamte im höheren Dienst in Sachsen bis Ende 2009 ist gerade noch hinnehmbar. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte das Gericht über die Berufung einer Richterin am Amtsgericht aus Sachsen zu entscheiden. Sie erhielt bis Ende 2009 auf 92,5 % abgesenkte Bezüge. Nach der sogenannten Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung des Bundes konnten jedoch
Gleichstellung der Besoldung in Sachsen erst ab 1. Januar 2010 vorgesehen
Es handelte sich um eine Übergangsregelung aus Anlass der Wiedervereinigung. Nach der Föderalismusreform ging am 1. September 2006 die Gesetzgebungsbefugnis für das Besoldungsrecht auf den Freisaat Sachsen über. Zunächst galt das Bundesrecht fort, das für
Ungleichbehandlung über 2 Jahre gerade noch hinnehmbar
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die späte Angleichung in Sachsen und die damit einhergehende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2011
Quelle: Sächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 11053
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