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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 10.06.2015
- S 3 AS 3220/14 -
Hartz IV: Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Entsorgung von eingelagertem Hausrat
Anspruch auf Kostenübernahme als Zuschuss bestehe nicht
Ein Leistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Entsorgung von eingelagertem vormaligem Inventar.
Im zugrunde liegenden Streitfall war der
SG verneint Anspruch auf Kostenübernahme
Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2015
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 21459
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