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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2012
- S 27 R 24/12 -
Keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht trotz Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte
Befreiung von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht nur bei Tätigkeit mit Pflichtmitgliedschaft zu berufsständischer Kammer möglich
Eine als Anspruchsprüferin in einem Versicherungsunternehmen beschäftigte Juristin, die Mitglied im Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist, hat keinen Anspruch auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Düsseldorf.
Die 30-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist als Anspruchsprüferin für Groß- und Spezialschäden bei einem Versicherungsunternehmen in Düsseldorf tätig. Sie hat bei der beklagten Deutschen
Klägerin übt keine typisch anwaltliche Tätigkeit aus
Die beklagte
Pflichtmitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer und im Versorgungswerk der Rechtsanwälte besteht nur für zugelassene Rechtsanwälte
Das Sozialgericht Düsseldorf wies die dagegen gerichtete Klage ab und führte zur Begründung aus, dass eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nur für die Tätigkeit möglich sei, wegen der eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2012
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 14809
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