die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Sozialversicherungsrecht“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.03.2012
- L 9 AS 1241/11 B ER -
Keine Übernahme von Beitragsrückständen in privater Krankenversicherung aufgrund von Zuschlägen für Nichtversicherte
Jobcenter muss nicht für Zuschläge für Nichtversicherte aufkommen
Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - haben keinen Anspruch auf Übernahme von Beitragsrückständen aufgrund von so genannten Zuschlägen für Nichtversicherte nach § 193 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dies entschied das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls begehrte vom Jobcenter die Übernahme eines Beitragszuschlags ihrer privaten Krankenversicherung für die Zeit der Nichtversicherung von September 2009 bis Dezember 2010. Die Frau schloss erst mit Wirkung zum 1. Januar 2012 einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung, obwohl sie bereits seit September 2009 krankenversicherungspflichtig war. Für den Zeitraum der Nichtversicherung erhob die private Krankenversicherung einen Beitragszuschlag von 1.678,37 Euro, den die Antragstellerin nicht zahlen konnte. Das Jobcenter lehnte die Übernahme des Beitragszuschlags ab, auch nachdem die PKV das Ruhen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.05.2012
- L 9 U 211/09 -
Berufsgenossenschaft muss Meniskuserkrankung eines Müllwerkers als Berufskrankheit anerkennen
Müllmänner mit Leistungssportlern vergleichbar
Die Kniebelastung von Müllwerkern ist vergleichbar mit derjenigen von Hochleistungssportlern. Erleidet ein Müllwerker eine Meniskuserkrankung, ist diese bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen als Berufskrankheit anzuerkennen und zu entschädigen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall erlitt ein Müllwerker im Jahre 2005 während seiner beruflichen Tätigkeit ein Verdrehtrauma im rechten Kniegelenk. Die medizinische Untersuchung ergab eine ausgeprägte degenerative Meniskopathie. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung des Arbeitsunfalls mit der Begründung ab, dass die Erkrankung keine Unfallfolge sei. Es liege auch keine Berufskrankheit... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012
- L 1 KR 95/12 B ER -
Leiharbeitgeber muss wegen nichtiger Tarifverträge höhere Sozialbeiträge abführen
Hessisches LSG lehnt aufschiebende Wirkung des Widerspruchs im Eilverfahren ab
Da das Bundesarbeitsgericht Ende 2010 die mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) geschlossenen Tarifverträgen für nichtig erklärt hat, hätten Zeitarbeitsfirmen die Leiharbeiter wie Festangestellte entlohnen und entsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Rentenversicherung von einem Zeitarbeitsunternehmen aus Südhessen im November 2011 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 12.000 Euro nachgefordert. Hiergegen hat das Unternehmen Widerspruch erhoben und im gerichtlichen Eilverfahren beantragt, dessen aufschiebende Wirkung anzuordnen.Das Hessische Landessozialgericht hat den... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Mainz, Urteil vom
- S 1 R 175/10 -
Wartezeit zwischen Abitur und Studium darf für Berücksichtigung bei Rentenversicherung nicht länger als sechs Monate dauern
Aufnahme einer versicherungspflichtigen Zwischenbeschäftigung bei langer Wartezeit möglich und zumutbar
Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nicht länger als sechs Monate dauern. Dies gilt auch dann, wenn die Wartezeit durch das vorgezogene Abitur (z.B. die Mainzer-Studien-Stufe) verursacht worden ist. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte im März das vorgezogene Abitur an einem Mainzer Gymnasium abgelegt, konnte das von ihr gewählte Studium der Psychologie jedoch erst zum nächsten Wintersemester, also im Oktober aufnehmen.Das Sozialgericht Mainz führte in seiner Entscheidung aus, dass unverschuldete Wartezeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.01.2012
- L 3 U 61/10 -
Keine nachtägliche Korrektur der Verletztenrente bei Zusammentreffen mit Altersrente
Nachteile aufgrund von Anrechnungsvorschriften im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung müssen nicht von gesetzlicher Unfallversicherung ausgeglichen werden
Wer eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht, muss ab Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung damit rechnen, dass nicht beide Renten in voller Höhe ausgezahlt werden. Das gilt auch, wenn Versicherte den Beruf zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalles bereits seit Jahren aufgegeben haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Der 1944 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte im Jahre 1964 bei einem Arbeitsunfall in seinem Beruf als Drucker den rechten Arm verloren. Die gesetzliche Unfallversicherung bewilligte ihm deshalb eine Verletztenrente als Dauerrente, die sich nach dem Jahresverdienst eines Druckers errechnete. Dabei blieb es auch, als der Kläger sich wenig Jahre später zum Industriekaufmann... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.05.2012
- L 8 R 164/12 B ER -
Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen
Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer wegen Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen unwirksam
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Leiharbeitnehmer: Wegen der Tarifunfähigkeit der "Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen" (CGZP) ist eine Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer unwirksam. Die Arbeitgeber müssen deshalb Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang nachzahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Die Deutsche Rentenversicherung ist berechtigt, Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern, weil Leiharbeitnehmern über Jahre hinweg zu wenig Lohn gezahlt wurde. Der Grundsatz des "equal pay" (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) hätte nur durch einen wirksamen Tarifvertrag außer Kraft gesetzt werden können. Ein solcher lag aber nicht vor.Zwar hatte der "Arbeitgeberverband... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 22.03.2012
- S 11 R 160/12 ER -
CGZP nicht tariffähig: Zeitarbeitsfirma muss Sozialversicherungsabgaben nachzahlen
Differenz von insgesamt 1,4 Millionen Euro zwischen zunächst gezahltem Entgelt und eigentlich geschuldetem Lohn für die Jahre 2006 bis 2009 muss nachgezahlt werden
Eine Zeitarbeitsfirma aus Worms muss Sozialversicherungsabgaben in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro aus den Jahren 2006 bis 2009 für Leiharbeitnehmer nachzahlen, da die auf Grundlage der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) geschlossenen Verträge mangels Tariffähigkeit der CGZP ungültig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall waren Leiharbeitnehmer in den Jahren 2006 bis 2009 auf der Grundlage von seitens der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) ausgehandelter Tarifverträge bezahlt worden. Die Tarifverträge sahen die Möglichkeit vor, den Leiharbeitnehmern einen geringeren Lohn auszuzahlen als den Stammarbeitnehmern der entleihenden Unternehmen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.07.2011
- L 8 KR 101/10 -
Anspruch auf eine ambulante Liposuktion scheitert an fehlender positiver Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Anspruch auf Behandlung umfasst nur Leistungen, deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis entsprechen
Krankenkassen sind nur zu den Leistungen verpflichtet, die sie allgemein als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen haben. Diese richten sich danach, ob sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss positiv empfohlen worden sind. Dies bestätigte das Hessische Landessozialgericht.
Im vorliegenden Fall verlangte eine Frau die Kostenübernahme für drei ambulant vorgenommene Fettabsaugungen an Beinen und Hüften von ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme jedoch ab. Die Versicherte hatte zuvor unter Vorlage ärztlicher Bescheinigungen und Befundergebnisse sowie eines Kostenvoranschlags die Übernahme einer ambulanten Liposuktionsbehandlung beantragt.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.03.2012
- S 25 KR 182/09 -
Schmuckgestalterin hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Künstlersozialversicherung
Tätigkeiten der Schmuckgestalterin können nicht als Kunst gewertet werden
Die Arbeiten einer Schmuckgestalterin stellen im Schwerpunkt keine Kunst sondern eine (kunst-)handwerkliche Tätigkeit dar. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Künstlersozialversicherung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor.
Die 39-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist ausgebildete Gold- und Silberschmiedin und staatlich geprüfte Schmuckgestalterin. Als selbstständige Schmuckgestalterin stellt sie seit mehreren Jahren selbst entworfene Schmuckstücke her.Nachdem ein Antrag der Klägerin auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse abgelehnt worden war, wandte sie sich an das Sozialgericht.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2008
- B 1 KR 11/08 R -
Ambulante Liposuktion eines schmerzhaften Lipödems ist nicht im Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten
Krankenkasse durfte Kostenerstattung für Fettabsaugung ablehnen - Liposuktion keine Naturalleistung der Krankenkasse
Ein schmerzhaftes Lipödem kann die medizinische Behandlung in Form einer Fettabsaugung notwendig machen. Sieht der Leistungskatalog der Krankenkasse eine derartige Behandlung jedoch grundsätzlich nicht vor, und handelt es sich im konkreten Fall auch nicht um eine "Ausnahme", so muss die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung nicht übernehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Im vorliegenden Fall klagte eine Frau gegen ihre Krankenkasse auf Erstattung der von ihr selbst bezahlten Operationskosten zur Beseitigung eines schmerzhaften Lipödems an Armen und Beinen. Unter Vorlage eines ärztlichen Attests beantragte die Frau eine Liposuktion (Fettabsaugung), da die ausgeprägten Verformungen auf anderem Behandlungsweg nicht zu korrigieren seien. Schmerzlosigkeit... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
