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Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 15.12.2022
- 4 U 187/21 -
Kein Anspruch auf angenehmes Fahrgefühl bei einer Gefahrenbremsung
Unangenehmes Gefühl während einer Notbremsung begründet keinen Rücktritt vom Kaufvertrag
Der Käufer eines PKWs kann sich wegen seines persönlichen Empfindens, dass Fahrzeug verhalte sich bei einer Gefahrenbremsung nicht sicher, nicht vom Kaufvertrag lösen und das Fahrzeug zurückgeben. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
Der Käufer eines Pkws wollte den kurz zuvor erworbenen, fabrikneuen Pkw wieder zurückzugeben und sich vom
Objektive Ansicht eines Durchschnittskäufers maßgeblich
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat einen Fehler am Fahrzeug, der eine Auflösung des Kaufvertrages rechtfertigten könnte, verneint. Zur Begründung hat das OLG ausgeführt, dass bei der Beurteilung, ob ein Fehler vorliege, es - sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben - auf die objektive Ansicht eines Durchschnittskäufers ankomme. Auf die bloß innerlich gebliebene Erwartung des Käufers, dass das beschriebene Übersteuern nicht eintreten dürfe, komme es dagegen nicht an.
Keine Sicherheitsmängel am Fahrzeug feststellbar
Bei dem hier vom Käufer erworbenen Fahrzeug sei das Vorliegen eines objektiven, rechtlich relevanten Fehlers zu verneinen gewesen. Der vom Senat befragte Sachverständige habe bestätigt, dass
Erwartungen an Fahrzeug auch vom Preis abhängig
Das beschriebene Phänomen des Übersteuerns trete bei dem Fahrzeug auch lediglich ausnahmsweise in der Situation der sehr seltenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2023
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 14.09.2021
[Aktenzeichen: 4 O 945/19]
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Dokument-Nr. 32998
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