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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 14.07.2010
- 4 U 24/10 -
Von einer Gemeinde erstellter Mietspiegel genießt Urheberrechtsschutz
Schutzwürdigkeit wird aufgrund ausreichender Schöpfungshöhe erreicht - Zur Urheberrechtsfähigkeit eines qualifizierten Mietspiegels
Weist der von einer Gemeinde erstellte Mietspiegel genug individuelle Gestaltungselemente auf, so kann er urheberrechtlichen Schutz genießen. Er wird auch nicht deshalb gemeinfrei, weil es sich etwa um ein amtliches Werk handelt. Dies trifft auf Mietspiegel grundsätzlich nicht zu, da sie keinen allgemeinverbindlichen Regelungscharakter aufweisen. Diese Feststellung traf das Oberlandesgericht Stuttgart.
Im vorliegenden Fall ging es um die urheberrechtliche
Mietspiegel erreicht die erforderliche Schöpfungshöhe
Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch die Auffassung der Beklagten, dass der herausgegebene qualifizierte
Der Mietspiegel lässt eine hinreichende schöpferische Individualität erkennen
Ob ein
Ein Mietspiegel ist kein amtliches Werk
Der
Im vorliegenden Fall stehe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Stuttgart (vt/st)
Jahrgang: 2010, Seite: 369 GRUR-RR 2010, 369 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 10 IMR 2011, 10 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2010, Seite: 720 NZM 2010, 720
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Dokument-Nr. 10893
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