wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2013
2 U 3/13 -

Durch Einfachverglasung entstehende höhere Heizkosten in Friseurgeschäft begründen keinen Mietmangel

Einfachverglasung eines Friseurladens rechtfertigt keine Mietminderung

Ist ein Friseurgeschäft lediglich mit einer Einfachverglasung ausgestattet, so begründet dies kein Recht zur Mietminderung. Die durch die Einfachverglasung entstehenden höheren Heizkosten stellen keinen Mangel dar. Kein Mangel ist zudem in der Einfachverglasung als solche zu sehen, wenn sie mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Normen im Einklang standen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin von Gewerberäumen im Oktober 2010 von ihrer Vermieterin den Einbau doppelt verglaster Schaufensterscheiben. Die Mieterin betrieb in den angemieteten Räumen ein Friseurgeschäft und beklagte sich darüber, dass es durch die vorhandene Einfachverglasung zu einem Wärmeverlust und somit zu höheren Heizkosten kam. Nachdem sich die Vermieterin weigerte dem Verlangen der Mieterin nachzukommen, erhob die Mieterin Klage auf Feststellung, dass sie ihre Miete um 40 % mindern dürfe.

Kein Recht zur Mietminderung

Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied gegen die Mieterin. Ihr habe kein Recht zur Mietminderung zugestanden. Denn die Einfachverglasung habe keinen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB dargestellt.

Wärmeverlust stellte keinen Mangel dar

Soweit es durch die Einfachverglasung zu einem Wärmeverlust kam, damit eine stärkere Beheizung erforderlich war und somit höhere Heizkosten entstanden, sah das Oberlandesgericht darin keinen Mangel der Mietsache (vgl. Kammergericht, Urteil v. 21.05.2012 - 8 U 217/11 = ZMR 2012, 858 = MDR 2012, 1154 = KGR 2008, 682; LG Hamburg, NJW-RR 1988, 907). Etwas anderes könne jedoch dann gelten, wenn es etwa durch einen fehlerhaften Einbau der Einfachverglasung zu einem zusätzlichen Wärmeverlust kommt. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Kein Mietmangel durch Vorhandensein der Einfachverglasung

Die Einfachverglasung als solche habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts ebenfalls keinen Mietmangel dargestellt. Sie sei zwar zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes in den 1980er Jahren bereits unüblich gewesen. Jedoch habe die Einfachverglasung der damals gültigen Wärmeschutzverordnung entsprochen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2014
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (zt/ZMR 2014, 280/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 280
ZMR 2014, 280

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18174 Dokument-Nr. 18174

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18174

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung