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Kammergericht Berlin, Urteil vom 21.05.2012
- 8 U 217/11 -
Verlustreich arbeitende Heizung stellt keinen Minderungsgrund dar
Selbst außergewöhnlich hohe Heizkosten begründen keinen Mietmangel
Eine verlustreich arbeitende Heizungsanlage stellt keinen Mangel der Mietsache dar. Eine Mietminderung ist daher nicht gerechtfertigt. Selbst außergewöhnlich hohe Heizkosten begründen kein Recht zur Minderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte eine Mieterin von Räumen in einem Altbau ihre Miete. Zur Begründung führte sie aus, dass die
Minderungsrecht hat nicht bestanden
Das Kammergericht Berlin entschied gegen die Mieterin. Ihr habe kein Recht zur Minderung des Mietzinses gemäß § 536 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn die
Mangelnde Regulierbarkeit lag nicht vor
Der Umstand, dass die
Hohe Heizkosten genügen nicht zur Annahme eines Mangels
Führe eine verlustreich arbeitende
Fehlende Wärmedämmung stellte keinen Mangel dar
Die mangelnde
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2013
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (zt/ZMR 2012, 858/rb)
Jahrgang: 2008, Seite: 682 KGR 2008, 682 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 1154 MDR 2012, 1154 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 858 ZMR 2012, 858
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Dokument-Nr. 15103
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