Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.11.2012
- I-26 U 142/09 -
Krankenhaus haftet für nicht erkannte Blutung im Gehirn
Kläger nach nicht erkannter Blutung schwerer Pflegefall
Ein Krankenhaus haftet für eine nicht erkannte, durch Aneurysmen im Gehirn entstandene Subarachnoidalblutung in Form einer Warnblutung (warning leak), wenn der Patient aufgrund 13 Tage später erneut aufgetretener Subarachnoidalblutungen schwere Gesundheitsschäden erleidet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund plötzlich aufgetretener, heftiger Kopfschmerzen hatte der auf Montage in Kiel arbeitende, seinerzeit 34jährige Kläger aus dem Kreis Paderborn am 13.07.2005 die Notaufnahme des beklagten Krankenhauses aufgesucht und war dort noch am gleichen Tag mit der Diagnose „Spannungskopfschmerz“ nach der Behandlung mit einem Schmerzmittel entlassen worden. Ab dem 26.07.2005 erlitt der Kläger weitere Subarachnoidalblutungen, die ihn zu einem schweren
Ausreichende Befundung hätte Blutung aufdecken können
Das Gericht hat die Schadensersatzpflicht des beklagten Krankenhauses dem Grunde nach bestätigt. Die ärztliche Behandlung am 13.07.2005 sei fehlerhaft gewesen, weil eine notwendige Befundung in Richtung auf eine Subarachnoidalblutung in Form einer Warnblutung unterblieben sei. Im Falle einer ausreichenden Befundung wäre die Blutung entdeckt worden und hätte zu dieser Zeit mit großen Heilungschancen behandelt werden können. Die später aufgetretene große Blutung wäre vermieden worden. Hiervon sei aufgrund einer dem Kläger zugutekommenden Beweislastumkehr auszugehen. Da die Umstände, nach denen sich die Höhe des Schmerzensgeldes und der Umfang des materiellen Schadens bemessen, noch aufzuklären seien, sei die Beklagte zunächst dem Grunde nach zum Schadensersatz zu verurteilen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Bundesgerichtshof, Entscheidung
[Aktenzeichen: VI ZR 12/13]
- Fehlerhafte medizinische Behandlung: Haftung des Arztes kann bei verweigerter Zweitbehandlung entfallen
(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27.08.2012
[Aktenzeichen: 5 U 1510/11]) - Hohes Schmerzensgeld für ärztlichen Behandlungsfehler im Krankenhaus bei viereinhalbjährigem Kind
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.02.2012
[Aktenzeichen: 20 U 157/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15202
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15202
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.