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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.04.2014
- 9 U 145/13 -
Sorgfaltspflichten der Eltern beim Grillen mit Brennspiritus
Ausreichender Sicherheitsabstand zum Grill genügt regelmäßig den Sorgfaltsanforderungen
Wird mit Brennspiritus gegrillt, so müssen die Eltern dafür sorgen, dass ihre Kinder zumindest einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Grill wahren. Kommt es dennoch aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände zu einem Unfall, so haften dafür die Eltern grundsätzlich nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2009 veranstaltete eine Familie mit ihren Nachbarn eine Grillparty. Einer der Nachbarn übernahm dabei die Rolle des Grillmeisters. Um den
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Münster wies die Klage der Versicherung auf Erstattung der hälftigen Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlung ab. Denn die Mutter des Brandopfers habe für den Unfall nicht gehaftet. Diese sei gemäß § 1664 Abs. 1 BGB nur bei Verletzung der eigenüblichen Sorgfalt sowie bei grober Fahrlässigkeit schadenersatzpflichtig gewesen. Beides sei ihr aber nicht vorzuwerfen gewesen. Gegen diese Entscheidung legte die Versicherung Berufung ein.
Oberlandesgericht verneinte ebenfalls Anspruch
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Versicherung zurück. Diese habe keinen Anspruch auf die hälftige Teilung der Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlung zugestanden. Denn die Mutter sei ihrem Sohn gegenüber nicht schadenersatzpflichtig gewesen. Zu ihren Gunsten habe die Haftungsprivilegierung aus § 1664 Abs. 1 BGB gegriffen. Danach haften die Eltern nur bei Verletzung derjenigen Sorgfalt, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen oder gemäß § 277 BGB bei grober Fahrlässigkeit. Beides sei der Mutter aber nicht vorzuwerfen gewesen.
Keine Verletzung der eigenüblichen Sorgfalt
Die Mutter habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts die
Mutter handelte nicht grob fahrlässig
Darüber hinaus sei der Mutter auch keine
Verweis auf andere Entscheidung des OLG Hamm unerheblich
Soweit die Versicherung auf das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 15.12.1997 - 6 U 66/96 - verwies, so hielt das Oberlandesgericht dies für unerheblich. Denn im dortigen Fall habe der Vater trotz Einsatzes von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm. ra-online (vt/rb)
- Landgericht Münster, Urteil vom 05.06.2013
[Aktenzeichen: 12 O 442/12]
Jahrgang: 2014, Seite: 574 r+s 2014, 574
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Dokument-Nr. 18378
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